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AMERICAN BULLDOG BREEDERS ASSOCIATION

Board

 

Die Zuchtordnung regelt den Einsatz geeigneter Hunde für die Zucht, garantiert den Schutz der Zuchthunde vor Ausnutzung, regelt ein artgerechtes Aufwachsen der Welpen und die Kontrolle der Züchter.

Letzte Aktualisierung: Oktober 2012

 

 

 

ABBA ZUCHTORDNUNG

Zuchtzulassung:

Für die Zuchttiere:

Ohne Zuchtzulassung der ABBA darf kein American Bulldog der ABBA zur Zucht verwendet werden. Notwendig für die endgültige Zuchtzulassung sind:

  • Eine HD-und ED Röntgenauswertung durch den von der ABBA eingesetzten Auswerter ab einem Mindestalter von 12 Monaten.
  • Ein eindeutig bekannter CCL-Status (entweder durch Test oder durch nachweislich als anlagefrei getestete 2 Eltern, bzw. 4 Großeltern).
  • Ein eindeutig bekannter Ichthyose-Status (entweder durch Test oder durch nachweislich als anlagefrei getestete 2 Eltern, bzw. 4 Großeltern).
  • Alle Zuchthunde der ABBA müssen vor einer Zuchtverwendung ein Herzultraschall vorweisen. Der Ultraschall muss durch einen Tierarzt des Collegium Cardiologicum e.V durchgeführt werden.
  • Eine ABBA Wesensbeurteilung
  • Der Nachweis von drei Ausstellungserfolgen, die auf ABA, ABNA, ABRA oder NKC-Shows errungen worden sind. Mindestens einer dieser Erfolge muss in der offenen Klasse (ab 12 Monaten) erreicht worden sein.
  • Eine unverwechselbare Kennzeichnung (Mikrochip oder Tattoo) und das Vorliegen einer Ahnentafel, in die diese eingetragen ist.

Um eine Zuchtzulassung zu erhalten, muss das Ergebnis der HD-Auswertung HD-A, HD-B oder HD-C sein. Hunde mit HD-C dürfen nur mit HD-A Partner verpaart werden. Das Ergebnis der

ED-Auswertung muss ED-0 oder ED-I sein.

Der CCL-Status muss CCL 0/0 oder CCL 0/+ sein. Hunde mit CCL 0/+ dürfen ausschließlich nur mit Hunden mit CCL 0/0 verpaart werden. Alle Welpen aus Verpaarungen von Partnern mit CCL 0/+ und CCL 0/0 müssen vor der Welpenabgabe auf ihren CCL-Status getestet worden sein. Das Ergebnis wird in der Ahnentafel der Welpen vermerkt. Ohne bekannten CCL-Status kann keine Ahnentafel ausgestellt werden.

Der Ichthyose-Status muss Icht. 0/0 oder Icht. 0/+ sein. Hunde mit  Icht. 0/+ dürfen ausschließlich nur mit Hunden mit Icht. 0/0 verpaart werden. Alle Welpen aus Verpaarungen von Partnern mit Icht. 0/+ und Icht. 0/0 müssen vor der Welpenabgabe auf ihren Ichthyose-Status getestet worden sein. Das Ergebnis wird in der Ahnentafel der Welpen vermerkt. Ohne bekannten Ichthyose-Status kann keine Ahnentafel ausgestellt werden.

Das Ergebnis der Wesensbeurteilung muss zwischen 1 und 3,5 liegen.

Das Herzergebnis muss Herz-1 oder Herz-0 sein.

Hündinnen dürfen nicht vor vollendetem 18. Lebensmonat zum ersten Mal belegt werden. Nach vollendetem 8. Lebensjahr darf keine Belegung mehr erfolgen.

Jede Hündin darf nur einmal im Jahr werfen. Jeder Wurf muss gemeldet werden und den Anforderungen der ABBA entsprechen. Hündinnen, die nicht instinktiv sicher ihre Welpen pflegen und aufziehen, sollten aus der Zucht genommen werden.

Alle Zuchttiere müssen durchgeimpft und regelmäßig entwurmt werden.

Nach endgültiger Zuchtzulassung sind Rüden auf Lebenszeit zuchttauglich, es sei denn, sie entwickeln ein zuchtausschließendes Problem im Laufe ihres Lebens.

Deckrüden

ABBA-Mitglieder in deren Besitz AB-Rüden stehen, die zur Zucht angeboten und eingesetzt werden, sind verpflichtet ihre Rüden sämtliche in der ABBA erforderlichen Gesundheitsauswertungen:

  • Eine HD-und ED Röntgenauswertung
  • Ein eindeutig bekannter CCL-Status
  • Ein eindeutig bekannter Ichthyose-Status
  • Eine Herzultraschall Untersuchung des Collegium Cardiologicum e.V 
  • Eine ABBA Wesensbeurteilung / TE

zu unterziehen bevor sie zur Zucht innerhalb oder ausserhalb der ABBA als Deckrüden angeboten werden oder Zuchteinsatz finden. Sämtliche Auswertungen müssen vor dem Zuchteinsatz vorliegen, ansonsten verstösst auch ein Deckrüdenbesitzer gegen die geltende ABBA-Zuchtordnung!!!
 

Sämtliche organisationsfremde Rüden aus Deutschland, die in der ABBA Zuchtverwendung finden, müssen folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:

  • Herzauswertung durch einen TA des C.C. mit entsprechendem Ergebnis
  • HD /ED-Auswertungen durch einen Auswerter des Hohenheimer Kreises
  • Einen bekannten NCL-Status
  • Einen bekannten Ichthyose-Status
  • Einen detaillierten Wesenstest des jeweiligen Bundeslandes, woraus explizit hervorgeht, dass keine übersteigerte Aggression oder übersteigerte Ängstlichkeit vorliegt oder eine offizielle (VDH) BH oder (VDH) TT

Angleichung der Zuchtordnung für Deckrüden aus dem Ausland und die Reglung der zu verlangenden Auswertungen

Sämtliche Rüden aus dem Ausland, die in der ABBA Zuchtverwendung finden, müssen folgende

Grundvoraussetzungen erfüllen:

  • Herzbefund anhand einer Farbdoppler-Untersuchung
  • Landesübliche HD /ED-Auswertung die im zuchttauglichen Bereich liegt
  • Einen bekannten NCL-Status (sollte dieser nicht bekannt sein, darf der Rüde ausschließlich mit einer Hündin mit NCL. 0/0 verpaart werden und der komplette Wurf muss getestet werden.)
  • Einen bekannten Ichthyose-Status (sollte dieser nicht bekannt sein, darf der Rüde ausschließlich mit einer Hündin mit Icht. 0/0 verpaart werden und der komplette Wurf muss getestet werden.)
  • Landesübliche Zuchttauglichkeitsprüfung wie Beispielsweise: BST, BH, CGC, TT etc.

Rüden mit weniger als zwei komplett in den Hodensack abgestiegenen Hoden sind von der Zucht ausgeschlossen.

Wiederholungsverpaarungen sind nur gestattet, wenn der vorherige Wurf dieser Kombination mindestens 2 Jahre alt ist und mindestens die Hälfte aller Hunde des Wurfes HD -, ED und TE ausgewertet sind. Alle Ergebnisse dieses Wurfes, die verfügbar sind, müssen im zuchttauglichen Bereich liegen.

Für den Züchter:    

Die Anmeldungen für Wurfplanungen müssen mindestens 10 Tage vor dem ersten Deckakt beim Hauptzuchtwart, in schriftlicher Form, inklusive aller nötigen Unterlagen zu den entsprechenden Auswertungen erfolgen und ggf. muss ein Ersatzdeckrüde benannt werden.                                                                                                                                        

Um Ahnentafeln der ABBA zu erhalten, muss der Züchter Mitglied in der Organisation sein und seine Zuchtstätte angemeldet haben. Bevor der Züchter mit der Zucht in der ABBA beginnen kann und der Zwinger endgültig eingetragen wird, erfolgt eine Abnahme der Zuchtstätte durch einen von der ABBA eingesetzten Zuchtwart.

Wurde eine Verpaarung durch einen der ABBA angeschlossenen Züchter durchgeführt, bevor die Zuchtstätte abgenommen wurde und der Zwinger bei der ABBA eingetragen worden ist, so ist schnellstmöglich, spätestens jedoch bis zur 5. Trächtigkeitswoche, ein Termin zur Zwingerabnahme zu beantragen. Erfüllt die Zuchtstätte die Bedingungen, so ist ein Bußgeld in Höhe von 50,- € an die Organisation zu zahlen. Erfüllt die Zuchtstätte die Bedingungen nicht (und eine Nacherfüllung innerhalb von zwei Wochen ist nicht möglich), so kann der Wurf nicht eingetragen werden und der Züchter muss von der ABBA ausgeschlossen werden.

Ist eine Abnahme vor dem Wurftermin aus sinnvollen Gründen nicht möglich (z.B. sehr große Distanzen), so kann eine vorläufige Eintragung des Zwingers erfolgen. Hierzu muss der Züchter sich frühest möglich (spätestens mit der Läufigkeit der Hündin) mit dem Hauptzuchtwart der ABBA in Verbindung setzten. Er muss Fotos oder Videoaufnahmen seiner gesamten Hunde und der Räumlichkeiten, die die Welpenaufzucht betreffen (Wurfraum, Ausläufe, etc.) zusammen mit den Maßen dieser Räumlichkeiten an den Hauptzuchtwart schicken. Erfüllen diese die Bestimmungen der ABBA, so erfolgt die vorläufige Zwingereintragung. Diese kostet 50,- €. Die endgültige Zwingerabnahme hat spätestens bei der Wurfabnahme zu erfolgen.

Stellt sich hier heraus, dass die Räumlichkeiten und Außenanlagen den Angaben nicht entsprechen, und dass sie die Bedingungen der ABBA zur Zwingereintragung nicht erfüllen, so kann der Wurf nicht eingetragen werden und der Züchter wird wegen Vortäuschung falscher Tatsachen aus der ABBA ausgeschlossen.

Weiterhin muss jeder Wurf zwischen der fünften und siebten Lebenswoche durch einen von der ABBA eingesetzten Zuchtwart abgenommen und tätowiert werden, um Ahnentafeln für die Welpen zu erhalten.

Ein Züchter darf nicht mehr als zwei Würfe pro Jahr züchten. Ausnahmen können beim Vorliegen von stichhaltigen Gründen von der Zuchtleitung genehmigt werden (z.B. Verwerfen, Versterben des Wurfes etc.).

Eine zweite Hündin darf frühestens 4 Monate nach erfolgreicher Belegung der ersten Hündin erfolgen, um zwei gleichzeitige Würfe in einer Zuchtstätte zu vermeiden.

Jeder Züchter muss sich der großen Verantwortung bewusst sein, welche er mit der Zucht von Hunden übernimmt und welche nicht mit dem Verkauf der Welpen endet.

In Not geratene Nachzuchten müssen vom Züchter zurückgenommen werden.

Welpen dürfen nicht vor der vollendeten achten Lebenswoche abgegeben werden. Sie sind während ihres gesamten Aufenthalts beim Züchter dem Alter entsprechend zu sozialisieren und erziehen.

Vor der Abgabe an die neuen Besitzer muss jeder Welpe mehrfach entwurmt und mindestens einmal gegen Staupe, Leptospirose, HCC, Parvovirose und Zwingerhusten geimpft worden sein. Bleiben Welpen über die zwölfte Woche hinaus beim Züchter, so ist auch die Nachimpfung inklusive der Tollwutimpfung durchzuführen.

Damit ein klares Bild der HD-/ED-  Grade sowie des Wesens innerhalb der Rasse entsteht, ist es unumgänglich, alle Nachzuchten im Alter von 12 – 18 Monaten auf HD -/ED zu röntgen und auszuwerten, sowie auch die Wesensbeurteilung ab einem Alter von 12 Monaten durchzuführen. Die ABBA bietet daher diese Wesensüberprüfungen mehrfach jährlich an. Im Rahmen der Wesensüberprüfung findet eine komplette Vermessung jedes teilnehmenden Hundes statt und die Zahnkarten werden ausgefüllt.

Jeder Welpenkäufer muss mit Unterschrift unter den Kaufvertrag zur Untersuchung und Auswertung von Hüften, Ellenbogen und Wesen verpflichtet werden.

Der Züchter muss dem Welpenkäufer das HD-/ED-Auswertungsformular unaufgefordert zuschicken, sobald der Hund das erste Lebensjahr vollendet hat. Der Welpenkäufer muss darauf hingewiesen werden, dass nicht jeder Tierarzt dazu befähigt ist, die für diesen Zweck notwendigen Röntgenaufnahmen zu erstellen.

Nach Ableben eines Tieres ist ein von der ABBA eingesetzter Zuchtwart über den Tod und die Ursache zu informieren.

Alle evtl. zuchtrelevanten Erkrankungen, die bei Zuchttieren oder deren Nachkommen auftreten, müssen der ABBA gemeldet werden, werden jedoch garantiert nicht an Dritte weitergeleitet. Dies wird als sogn. Züchterehrlichkeit bezeichnet und soll helfen evtl. Probleme der Rasse zu erkennen.

Sondergenehmigungen können bei nachhaltigen Gründen beim Zuchtwart der ABBA in schriftlicher Form, mit entsprechender Begründung, fristgerecht beantragt werden. Über den weiteren Verlauf bestimmt der Vorstand.

An den Zuchtwart müssen Deckmeldungen( spätestens 2 Tage nach Belegung) und Wurfmeldungen (unverzüglich bzw. spätestens 2 Tage nach dem Werfen der Hündin) pünktlich erfolgen.

Termine für die Wurfabnahmen müssen mindestens 4 Wochen vor Abgabe der Welpen mit dem Zuchtwart vereinbart werden.

 

Für die Zuchtstätte:  

Mindestanforderungen an die Zuchtstätte sind:

  • Das Vorhandensein eines Gartens und eines Welpenauslaufes von mindestens 9 m²
  • Ein Wurfraum von mindestens 4 m² mit Wurfkiste
  • Ein breites Angebot an Umweltreizen für die Welpen
  • Saubere, artgerechte Unterbringung von Zuchttieren und Welpen

Abstammungsnachweis:

Der Abstammungsnachweis, den jeder in der ABBA gezüchtete Welpe erhält, gilt als Nachweis, dass der Hund nach den Anforderungen der Zuchtordnung der ABBA gezüchtet wurde. D.h. er ist ein Qualitätsmerkmal und gewährleistet die tierschutzgerechte Zucht.

Der Züchter ist verpflichtet dem Welpenkäufer die Ahnentafel auszuhändigen. Jeder Eigentumswechsel ist in der Ahnentafel zu vermerken und dem Zuchtwart mitzuteilen.

Registrieren von Hunden aus anderen Organisationen:

Um Hunde aus anderen Organisationen und aus dem Ausland zu registrieren und eine Ahnentafel für sie zu bekommen, müssen folgende Punkte gewährleistet sein:

  • Der Besitzer muss Mitglied in der ABBA sein.
  • Der Hund muss eine gültige Registrierung und Ahnentafel der ABA, NKC oder ABRA vorweisen können. Die Ahnentafel muss mindestens drei Generationen umfassen.
  • Der CCL-Status muss bekannt sein.
  • Der Ichthyose-Status muss bekannt sein.
  • Sollen Auswertungen oder Prüfungserfolge der Elterntiere eingetragen werden, so müssen diese in Kopie vorgelegt werden
  • Der Hund muss tätowiert oder gechippt sein

Generell zuchtausschließende Fehler sind:

  • Einhoder / Kryptorchiden
  • HD-D und schlechter
  • CCL +/+
  • Icht. +/+
  • Epileptische Anfälle
  • Cauda Equina
  • ED-II und schlechter
  • Wesensbeurteilungsergebnis von 3,5 und schlechter
  • Taubheit
  • Blindheit
  • Herz II

Natürlich gibt es auch andere Krankheiten und Probleme, bei denen eine Zuchtverwendung, wenn das Problem genetischen Ursprungs ist, nicht zu empfehlen ist. Da der Nachweis des genetischen Ursprungs oder des Problems selbst jedoch nicht immer eindeutig ist, liegt hier die Verantwortung und Entscheidung beim Züchter.

Einige dieser Probleme seien hier aufgelistet. Diese Liste erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

  • Entropium
  • Ektropium
  • Kreutzbandrisse
  • OCD
  • Patellaluxation
  • Gravierende Zahnfehler
  • Kieferschrägstand
  • Massive anatomische Fehler (Kuhessigkeit, etc)
  • Schilddrüsenunterfunktion bzw. Schilddrüsenüberfunktion
  • Extreme Neigung zu Allergien
  • Augenfehlstellungen

Mit Eintritt in die ABBA erkennt jedes Mitglied diese Zuchtordnung an. Es verpflichtet sich außerdem, keine intern besprochenen Probleme und Planungen an die Öffentlichkeit zu tragen und sich seinen Organisationsmitgliedern gegenüber stets respektvoll, fair und ehrlich zu verhalten.

Bei Zuwiderhandlung jedweder Art erfolgt eine dem Anlass entsprechende Strafe, welche im Einzelfall von den Mitgliedern beschlossen wird.

Alle Verstöße gegen die ABBA Zuchtordnung, Ein- und Austritte der Mitglieder werden mit Begründung auf der Homepage unter entsprechend eingerichteter Rubrik öffentlich kundgegeben.

Über Zuchtordnungsänderungen stimmt der Vorstand ab, nachdem eine Meinungsumfrage unter allen Mitgliedern durchgeführt wurde.